Details über Seminarzeit, -ort und Teilnahmegebühr siehe weiter unten jeweils am Ende der Auflistungen für Abend- und Tagesseminare.


Abendseminare

(insbesondere für Juristen und Wirtschaftstreibende)



Details: folgen in Kürze, das ganze Programm steht im Downloadbereich zur Verfügung!
Zeit: jeweils 18:00 bis 21:00 Uhr
Ort: wird jeweils in der Seminarerinnerung 2-3 Werktage vor dem Seminar bekanntgegeben: entweder
- im Seminarinstitut (Kellergasse 37, 2103 Langenzersdorf),
- im Gasthof Roderich (Wiener Straße 59, 2103 Langenzersdorf) oder
- ausnahmsweise online (falls organisatorisch oder staatlich vorgeschrieben nötig)
Teilnahmegebühr: jeweils 255,-- Euro netto (plus 20% USt).
Die Teilnahmegebühr wurde erstmals seit 1.1.2018 inflationsbedingt um ca 16% angehoben
Teilnehmeranzahl: Aus wirtschaftlichen Gründen wurde je Seminar eine Mindestzahl von fünf Anmeldungen eingeführt, die bis zu einer Woche vor dem Seminartermin einlangen müssen, damit das jeweilige Seminar stattfinden kann. Bei Nichterreichen der Mindestanmeldungszahl wird an die bereits Angemeldeten eine Verständigung über das Nichtzustandekommen des Seminars statt der Seminarerinnerung geschickt (2-3 Werktage vor dem Seminartermin)


Tagesseminare

(insbesondere für Kanzleikräfte, aber auch für Juristen und Wirtschaftsfachleute geeignet)



Details: folgen in Kürze, das ganze Programm steht im Downloadbereich zur Verfügung!
Zeit: jeweils 9:00 bis 16:00 Uhr
Ort: wird jeweils in der Seminarerinnerung 2-3 Werktage vor dem Seminar bekanntgegeben: entweder
- im Seminarinstitut (Kellergasse 37, 2103 Langenzersdorf),
- im Gasthof Roderich (Wiener Straße 59, 2103 Langenzersdorf) oder
- ausnahmsweise online (falls organisatorisch oder staatlich vorgeschrieben nötig)
Teilnahmegebühr: jeweils 317,-- Euro netto (plus 20% USt).
Die Teilnahmegebühr wurde erstmals seit 1.1.2018 inflationsbedingt um ca 16% angehoben
Teilnehmeranzahl: Aus wirtschaftlichen Gründen wurde je Seminar eine Mindestzahl von fünf Anmeldungen eingeführt, die bis zu einer Woche vor dem Seminartermin einlangen müssen, damit das jeweilige Seminar stattfinden kann. Bei Nichterreichen der Mindestanmeldungszahl wird an die bereits Angemeldeten eine Verständigung über das Nichtzustandekommen des Seminars statt der Seminarerinnerung geschickt (2-3 Werktage vor dem Seminartermin)